Mein Anspruch
Ich orientiere mich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA und am Grundgedanken des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt. Barrierefreiheit ist keine Nacharbeit, sondern Teil der Bauweise.
Als Ein-Personen-Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte bin ich vom BFSG nicht zwingend erfasst. Ich halte mich trotzdem daran — eine Seite, die nur mit Maus und guten Augen funktioniert, ist schlicht schlechter gebaut.
Was umgesetzt und gemessen ist
Die folgenden Punkte gelten für die Hauptseiten (Startseite, Website-Analyse, Projekte, Erstgespräch) und für die Rechtsseiten:
- Sprungmarke: „Zum Inhalt springen" ist das erste Element, das der Tastaturfokus erreicht — ohne sie müsste man sich erst durch die Navigation arbeiten.
- Tastatur-Bedienung: Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar, auch die Terminbuchung vom Tag über die Uhrzeit bis ins Formular. Der Fokus ist sichtbar umrandet, nicht nur farblich angedeutet.
- Kontraste — nachgemessen, nicht geschätzt: Ein eigenes Prüfwerkzeug rendert die Seiten in echtem Chrome und misst den Kontrast am tatsächlich dargestellten Bildpunkt gegen den effektiven Hintergrund, nicht an den Werten im Stylesheet. Für Fließtext ist das Ziel null Verstöße gegen die 4,5:1, und das ist der Stand. Ausnahme ist die Markenfarbe, siehe unten.
- Bewegung respektieren: Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren" eingestellt hat, bekommt keinen weichen Bildlauf und keine Einblend- oder Übergangsanimationen. Die Inhalte bleiben vollständig, sie bewegen sich nur nicht.
- Semantische Struktur: Ein Inhaltsbereich als
main, benannte Navigationsbereiche, durchgehende Überschriften-Hierarchie, beschriftete Formularfelder und Bedienelemente für Screenreader. - Text-Alternativen: Jedes inhaltliche Bild hat einen Alternativtext; dekorative Grafiken sind für Hilfstechnik ausgeblendet, damit sie nicht vorgelesen werden.
- Kein Text in Bildern: Alle Aussagen stehen als echter Text im Dokument und lassen sich vergrößern, vorlesen und durchsuchen.
- Skalierbarkeit: Die Seiten bleiben bis 200 % Zoom nutzbar und laufen ab 320 Pixel Breite bis zum großen Bildschirm ohne waagerechtes Scrollen.
- Bedienflächen: Schaltflächen und Links in Navigation und Menü sind auf Touch-Geräten mindestens 44 × 44 Pixel groß. Links im Fließtext sind so hoch wie ihre Textzeile.
Bekannte Grenzen
Ehrlicher als eine Pauschalzusage:
- Markenfarbe Orange: Weiße Schrift auf orangen Knöpfen erreicht ein Kontrastverhältnis von 3,15:1, orange Auszeichnungen auf hellem Grund 2,8:1. Das liegt unter den 4,5:1, die WCAG 2.1 AA für normale Schrift verlangt. Ich habe mich bewusst für die Markenfarbe entschieden. Die Ziele der Knöpfe, also Website-Analyse und Erstgespräch, sind zusätzlich als Links in hellem Text im Fußbereich jeder Seite erreichbar.
- Bildschirmfotos auf den Projektseiten: Sie zeigen Kundenwebsites als Beispiel. Der Text darin ist nicht vorlesbar; was das Projekt ausmacht, steht als Fließtext daneben.
- Keine Prüfung durch Dritte: Die Messungen sind meine eigenen. Ein externes Audit oder ein Test mit Betroffenen hat nicht stattgefunden — beides ersetzt kein Werkzeug.
- Leichte Sprache gibt es für den neuen Auftritt noch nicht. Gebärdensprach-Videos gibt es nicht.
Barriere melden
Sie kommen an einer Stelle nicht weiter oder brauchen einen Inhalt in einer anderen Form? Sagen Sie mir Bescheid — ich bessere nach und liefere den Inhalt auf Wunsch barrierearm zu. Eine Antwort kommt innerhalb von zwei Werktagen.
Alexander Barzik, BARZIK STUDIO
E-Mail: hi@barzik.studio
Telefon: +49 160 6111711
Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem BFSG wenden: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg.