Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Alexander Barzik, BARZIK STUDIO (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Chatbot-Entwicklung und Digitale Automatisierung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers und die Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch die Leistung der vereinbarten Anzahlung.
Dem Angebot geht in der Regel ein unverbindliches Erstgespräch voraus, in dem Umfang, Ziele und Rahmenbedingungen des Projekts besprochen werden.
§ 3 Leistungen & Mitwirkung
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und unter Einsatz aktueller Technologien.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung, insbesondere:
- Texte, Bilder und Logos
- Zugangsdaten zu Hosting, Domains und bestehenden Systemen
- Feedback und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen
Verzögerungen, die durch verspätete Zulieferung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und können zu einer angemessenen Verlängerung der Projektlaufzeit führen.
§ 4 Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich als Festpreise in Euro und werden im Angebot verbindlich angegeben. Die im Angebot genannten Preise sind Endpreise. Gegebenenfalls wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
Zahlungsmodell
Projektleistungen werden in Teilbeträgen abgerechnet (Abschlagszahlungen nach dem jeweils erreichten Leistungsstand, § 632a BGB). Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt:
- 30 % bei Auftragserteilung (vor Projektbeginn), zahlbar innerhalb von 7 Tagen
- 40 % nach Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber
- 30 % nach Abnahme des Projekts
Bei einem Auftragswert unter 3.000 € brutto gilt stattdessen: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme.
Der jeweils gültige Zahlungsplan ist im Angebot ausgewiesen; die dortigen Angaben gehen dieser Regelung vor. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, soweit der Zahlungsplan keine kürzere Frist nennt. Über fällige Teilbeträge stellt der Auftragnehmer Abschlagsrechnungen. Die Schlussrechnung weist die Gesamtleistung aus und zieht die bereits berechneten Abschläge samt darin enthaltener Umsatzsteuer ab.
Abo-Leistungen (KI-Assistenten & laufender Betrieb)
Für laufende Leistungen mit monatlicher Vergütung (insbesondere KI-Assistenten für Web, WhatsApp und Telefon, Maskottchen-Content sowie Betriebs- und Pflegepakete) gilt abweichend: Es fällt keine einmalige Einrichtungsgebühr an; Aufbau, Wissensbasis und laufende Pflege sind in der Monatspauschale enthalten. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate; danach ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die Abrechnung erfolgt monatlich per Rechnung. Beim KI-Telefonassistenten ist das im jeweiligen Paket genannte Minuten-Kontingent enthalten; zusätzliches Volumen wird ausschließlich in den ausgewiesenen Minutenpaketen berechnet. Die Geld-zurück-Garantie nach § 7 und das Zahlungsmodell mit Anzahlung gelten nur für Projektleistungen, nicht für Abo-Leistungen. Nach Vertragsende erhält der Auftraggeber seine eingepflegten Inhalte und Daten auf Wunsch in einem gängigen Format ausgehändigt.
§ 5 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises erhält der Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Designs, Code, Texte, Grafiken etc.).
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Arbeiten als Referenz in seinem Portfolio zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 6 Gewährleistung & Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Umfang und den üblichen Qualitätsstandards entsprechen. Mängel werden nach Meldung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei behoben.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Auftragsvolumens begrenzt.
§ 7 Geld-zurück-Garantie
Der Auftragnehmer bietet eine 14-Tage-Geld-zurück-Garantie auf die geleistete Anzahlung, also auf die erste Rate des Zahlungsplans. Ist der Auftraggeber innerhalb der ersten 14 Tage nach Projektbeginn mit dem Fortschritt oder der Zusammenarbeit nicht zufrieden, kann er den Auftrag kündigen und erhält diese Anzahlung vollständig zurück. Weitere bis dahin fällig gewordene Abschläge werden ebenfalls erstattet, soweit ihnen keine abgenommene Teilleistung gegenübersteht.
Die Garantie gilt ab dem Datum der Anzahlung. Bereits erbrachte Leistungen gehen in diesem Fall an den Auftragnehmer zurück; der Auftraggeber erhält keine Nutzungsrechte an den bis dahin erstellten Arbeitsergebnissen.
§ 8 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO) zu behandeln. Weitere Informationen finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
§ 9a Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) Rollen. Liefert oder betreibt der Auftragnehmer für den Auftraggeber ein KI-System (etwa Chat-Assistent, WhatsApp-Assistent oder Telefon-Assistent), ist der Auftragnehmer Anbieter im Sinne des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) und der Auftraggeber Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO.
(2) Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich das System gegenüber natürlichen Personen als KI zu erkennen gibt (Art. 50 Abs. 1 KI-VO) — beim Telefon-Assistenten bereits in der Begrüßung. Die Kennzeichnung ist fester Bestandteil des Systems und nicht abschaltbar. Der Auftragnehmer stellt ein Unterweisungsblatt zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) bereit.
(3) Pflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber entfernt, verdeckt oder umgeht die KI-Kennzeichnung nicht — auch nicht durch eigene Ansage-, Begrüßungs- oder Profiltexte, die den Eindruck erwecken, ein Mensch antworte; er sorgt für ausreichende KI-Kompetenz der Personen, die das System in seinem Betrieb einsetzen (Art. 4 KI-VO); er hält die hinterlegte Wissensbasis aktuell und richtig, da Auskünfte des Systems ausschließlich darauf beruhen; und er setzt das System nicht für nach Art. 5 KI-VO verbotene Praktiken ein, insbesondere nicht zur Emotionserkennung bei Beschäftigten.
(4) Keine Hochrisiko-Nutzung. Die gelieferten Systeme sind nicht dafür bestimmt, über Beschäftigte zu entscheiden (Auswahl, Beförderung, Beendigung, Leistungsbewertung, Aufgabenzuweisung nach persönlichen Merkmalen — Anhang III Nr. 4 KI-VO). Ein abweichender Einsatz erfolgt in der Verantwortung des Auftraggebers.
(5) Ergebnisse. Ausgaben eines KI-Systems sind Vorschläge. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung, begründen keine Zusagen gegenüber Dritten und stellen keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO dar.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — Bielefeld.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: August 2026